Pflege 2024: Das ändert sich ab Januar

Pflege 2024

Mit dem neuen Jahr ändert sich auch in der Pflege wieder einiges. Ab dem 01.01.2024 gelten für einige Pflegeleistungen höhere Beträge, bei anderen wurde der Zugang erleichtert. Die wichtigsten Änderungen gehen auf die Pflegereform aus 2023 zurück: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

pflege.de informiert Sie über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel und zeigt, was diese ganz konkret für Sie bedeuten.

Inhaltsverzeichnis

Ein Service von pflege.de
So berechnen Sie kostenfrei Ihren Pflegegrad
Pflegegrad berechnen

Pflegeleistungen 2024: Änderungen im Überblick

Für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sind vor allem Änderungen bei den Pflegeleistungen interessant. Änderungen für professionelle Pflegekräfte werden hier nicht erwähnt.

Das ändert sich bei den Pflegeleistungen 2024:

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Anhebung der Pflegesachleistungen
  • Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige
  • Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
  • Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege
Info
PUEG: Teile der Pflegereform treten 2024 in Kraft

Nach heftigen Diskussionen im Frühjahr 2023 hat sich die Regierung auf eine Pflegereform geeinigt: Das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Bereits zum 01.07.2023 wurden dadurch die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Mit Beginn des Jahres 2024 treten erste Leistungserhöhungen in Kraft, allerdings noch längst nicht alle.

Pflegegeld 2024

Das Pflegegeld steigt Anfang des Jahres um 5 Prozent. Wenn Sie bereits Pflegegeld erhalten, dann bekommen Sie ab Januar automatisch mehr Geld. Die Erhöhung des Pflegegelds 2024 ist die erste Anpassung seit 2017. Die nächste erfolgt zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent.(1)

Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz

Waschbare Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr mit Pflegegrad kostenfrei erhalten.

  • Bestens versorgt im Pflegealltag
  • Regelmäßig & kostenfrei per Post
  • Wunschbox bequem zusammenstellen

Pflegesachleistungen 2024

Auch die Pflegesachleistungen steigen zum Jahresbeginn um 5 Prozent. Wenn Sie bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, rechnet Ihre Pflegekasse ab Januar automatisch mit dem höheren Betrag.

Die Erhöhung der Pflegesachleistungen 2024 ist die erste Anpassung seit 2022. Die nächste folgt, so wie beim Pflegegeld, am 01.01.2025 und erhöht die Beträge noch einmal um 4,5 Prozent.(1)

Verhinderungspflege 2024: Das Entlastungsbudget

Das sogenannte Entlastungsbudget erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Denn statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sollen dann beide Pflegeleistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden.

Info
Nicht verwechseln: Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ist mit dem Entlastungsbudget nicht gemeint. An dieser Leistung ändert sich zum Jahreswechsel 2024 nichts.

Für die Allgemeinheit der Pflegebedürftigen tritt das Entlastungsbudget erst zum 01.07.2025 in Kraft und beträgt dann 3.539 Euro. Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 können bereits ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen.(1)

Damit einher geht auch eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

  • Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege bei der Verhinderungspflege.
  • Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen wie bei der Kurzzeitpflege.
  • Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu 8 statt wie bisher für bis zu 6 Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Pflegeunterstützungsgeld 2024

Das Pflegeunterstützungsgeld hilft berufstätigen pflegenden Angehörigen, ihre Erwerbsarbeit und ihre Pflegeverantwortung besser miteinander zu vereinbaren. In akuten Notsituationen der Pflege können Sie sich so von der Arbeit freistellen lassen, ohne auf Ihr Einkommen zu verzichten.

Neu am Pflegeunterstützungsgeld 2024 ist, dass Sie diese Leistung nicht nur einmal pro Pflegefall beanspruchen können, sondern jedes Jahr aufs Neue. Denn Pflegebedürftigkeit bringt immer wieder neue Herausforderungen mit sich – und nicht nur einmalig zu Beginn.(1)

Ein Service von pflege.de
Alte und junge Frau auf einer Bank
Stundenweise Seniorenbetreuung finden

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach eine passenden Betreuungskraft.

  • Mit nur einer Anfrage bis zu 4 Anbieter vergleichen
  • Hilfe direkt aus Ihrer Region
  • Seriöse und zuverlässige Anbieter

Auskunft über Pflegeleistungen

Ab dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige von der Pflegekasse Auskünfte über die Leistungen und Kosten der letzten 18 Monate einfordern. Diese Aufstellung können Sie auch regelmäßig alle sechs Monate erhalten.

Sie dürfen auch einsehen, welche Bestandteile der erbrachten Leistungen von den verschiedenen Leistungserbringern bei der Pflegekasse zur Abrechnung eingereicht wurden. Sie können sogar Kopien der eingereichten Abrechnungsunterlagen anfordern.

Zuschlag zu Pflegekosten im Heim 2024

Seit dem Jahr 2022 zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person stationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt und liegen zwischen 5 und 70 Prozent.

Die Prozentsätze steigen zum 01.01.2024 in dieser Weise an:(1)

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent statt bisher 5 Prozent
  • Im zweiten Jahr: 30 Prozent statt bisher 25 Prozent
  • Im dritten Jahr: 50 Prozent statt bisher 45 Prozent
  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent statt bisher 70 Prozent

Die Zuschüsse zum Eigenanteil betreffen weiterhin nur die Pflegekosten und nicht die beiden anderen Kostenpunkte, die in einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen.

Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Ab Juli 2024 gilt: Wenn für eine Pflegeperson eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in einer stationären Einrichtung ansteht, kann die pflegebedürftige Person dort leichter mit aufgenommen werden.

Die pflegerische Versorgung kann in dieser Zeit erfolgen:

  • in der gleichen Einrichtung durch vorhandene Versorgung
  • in der gleichen Einrichtung durch eine externe zugelassene ambulante Versorgung
  • in einer nahen vollstationären Pflegeeinrichtung

Die Kosten dafür übernimmt die Pflegeversicherung. Der Anspruch umfasst pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen sowie notwendige Fahr- und Gepäcktransportkosten.

Während die Pflegeperson und mit ihr die pflegebedürftige Person in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung ist, ruht der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege einschließlich des Pflegegeldes.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich in der Pflege 2024?

Zum 01.01.2024 steigen die Beträge beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen. Außerdem werden die Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten erhöht und das Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt bereits ein vorgezogenes Entlastungsbudget, das die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erleichtert.

Welche Pflegeleistungen steigen 2024?

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen steigen um jeweils 5 Prozent. Die Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten steigen, je nach bisheriger Aufenthaltsdauer, um 5 bis 10 Prozentpunkte. Indirekt steigt außerdem das Pflegeunterstützungsgeld, weil es nun jährlich verfügbar ist. Pflegebedürftige unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren außerdem bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege durch ein vorgezogenes Entlastungsbudget.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 1202.11.51|Zuletzt geändert: 4202.50.8
(1)
Bundesministerium der Justiz (2023): Bundesgesetzblatt 2023 Nr. 155 – Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG)
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/155/VO (letzter Abruf am 15.08.2023)
(2)
Bildquelle
© Jo Panuwat D / AdobeStock
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte gratis für Pflege & Inkontinenz nach Hause erhalten
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Ein Service von pflege.de
Treppenlift Vergleich
Treppenlift-Angebote vergleichen und sparen!
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Pflegegrad Antrag
Ratgeber
Pflegegrad beantragen: Erstantrag, Höherstufung & Eilantrag
Das könnte Sie auch interessieren
Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag: 125 Euro zur Unterstützung
Landespflegegeld Bayern
Landespflegegeld Bayern
Landespflegegeld Bayern: Anspruch & Antrag
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld
Kombinationsleistung
Kombinationsleistung
Kombileistung: Pflegegeld und Sachleistung
Pflegegeld - Geld für häusliche Pflege
Pflegegeld
Pflegegeld: Höhe, Anspruch & Voraussetzungen
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe & Antrag